© Alte Schützengesellschaft Nieheim
Das Schützenwesen in unserer Stadt ist eine der wenigen Institutionen, die auf
eine Jahrhunderte lange Überlieferung zurückblicken kann. Im Laufe der Zeit
haben sich Sinn und Zweck der Schützengesellschaft geändert, sie ist
gelegentlich, vorwiegend aus politischen Gründen, verboten gewesen, auch
haben Kriegs- und Notzeiten das Vereinsleben zeitweilig verhindert. Aber diese
Unterbrechungen haben nie solange gedauert, dass die Tradition ganz verloren
gegangen wäre; das Wiederaufleben der Gesellschaft konnte immer da
anknüpfen, wo es aufgehört hatte.
Mit der Stadtwerdung Nieheims vor mehr als 750 Jahren war auch das Recht
und sogar die Pflicht verbunden, die Stadt mit einer wehrhaften Mauer zu
umgeben. Wenn uns auch detaillierte Angaben zur Gründung des
Schützenwesens in Nieheim fehlen, so ist doch anzunehmen, dass das
Stadtrecht auch das Recht der Selbstverteidigung enthielt. Auf der heutigen
Fahne aus dem Jahre 1952 befindet sich demnach auch die Jahreszahl 1280.
Die Bürgerwehr wird sich aus der Bewachung der Stadt und ihrer ausgedehnten
Feldmark in kriegserfüllten Zeiten notwendig ergeben haben. Vor allem riefen
die Wirren und Plünderungen des Dreißigjährigen und des Siebenjährigen
Krieges die Bürger zur Waffe. Quellen berichten, dass sich in Nieheim neben
der allgemeinen Wehrpflicht noch eine besondere Wehrorganisation
heranbildete: die Schützenbrüder. Ihr gehörte jeder verheiratete Mann mit
tadellosem Ruf an.
Der älteste Schützenbrief –Trinitatis 1659 – wurde zur Regierungszeit des
Fürstbischofs von Paderborn, Theodor von der Recke (1650 – 1661) abgefasst.
Nach Ausstellung des ersten Briefes findet sich in den Schützenakten noch ein
zweiter Brief von dem Fürstbischof Wilhelm Anton von der Asseburg, datiert:
Neuhaus, 23. Juni 1769. Durch diesen Brief wurden der nunmehrigen
Schützengesellschaft manche Rechte genommen. Die darin enthaltene Satzung
hat noch heute Gültigkeit.
Der Schützenvorstand besteht aus den beiden Obristen, dem Kommandeur,
Adjutant, Offizieren, Fähnrich, zwei Scheffern, die das Rechnung- und
Kassenwesen erledigen und gleichzeitig als Fahnenoffiziere fungieren. Die
Schützen sind in Rotten eingeteilt. Jedes Rott zählt ca. 12 Mann und wird von
einem Unteroffizier geleitet, der den Titel Rottmeister führt. Die Rottmeister
werden durch den gesamten Vorstand gewählt. Reißt der Tod eine Lücke oder
legt ein Vorstandsmitglied sein Amt nieder, so rücken die übrigen nach dem
Dienstalter auf. Jeder I. Oberst kann als solcher nur ein Schützenfest anführen.
Beim folgenden Fest muss er zurücktreten, es folgt ihm der Rangälteste.
Zur vollen Mitgliedschaft können nach der bestehenden Satzung nur die
verheirateten Bürger Nieheims zugelassen werden. Im Jahre 1883 wurde
beschlossen, auch ledige Bürger, die in den Familien an Stelle des verstorbenen
Vaters als Oberhaupt galten, an dem Fest und Festumzug teilnehmen zu lassen.
Im Jahr 1910 gründete sich die „Jung-Schützengilde“. Nach einer uns noch
bekannten schweren Zeit, rief am 14. Juli 1945 der frühere Oberst des
damaligen Heimatvereins (so mussten sich die Schützen vorübergehend
nennen), Ferdinand Parensen, die Mitglieder der Alten Schützengesellschaft
zum Handeln und Zusammenhalt auf.
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