© Alte Schützengesellschaft Nieheim Das Schützenwesen in unserer Stadt ist eine der wenigen Institutionen, die auf  eine Jahrhunderte lange Überlieferung zurückblicken kann. Im Laufe der Zeit  haben sich Sinn und Zweck der Schützengesellschaft geändert, sie ist  gelegentlich, vorwiegend aus politischen Gründen, verboten gewesen, auch  haben Kriegs- und Notzeiten das Vereinsleben zeitweilig verhindert. Aber diese  Unterbrechungen haben nie solange gedauert, dass die Tradition ganz verloren  gegangen wäre; das Wiederaufleben der Gesellschaft konnte immer da  anknüpfen, wo es aufgehört hatte.   Mit der Stadtwerdung Nieheims vor mehr als 750 Jahren war auch das Recht  und sogar die Pflicht verbunden, die Stadt mit einer wehrhaften Mauer zu  umgeben. Wenn uns auch detaillierte Angaben zur Gründung des  Schützenwesens in Nieheim fehlen, so ist doch anzunehmen, dass das  Stadtrecht auch das Recht der Selbstverteidigung enthielt. Auf der heutigen  Fahne aus dem Jahre 1952 befindet sich demnach auch die Jahreszahl 1280.  Die Bürgerwehr wird sich aus der Bewachung der Stadt und ihrer ausgedehnten  Feldmark in kriegserfüllten Zeiten notwendig ergeben haben. Vor allem riefen  die Wirren und Plünderungen des Dreißigjährigen und des Siebenjährigen  Krieges die Bürger zur Waffe. Quellen berichten, dass sich in Nieheim neben  der allgemeinen Wehrpflicht noch eine besondere Wehrorganisation  heranbildete: die Schützenbrüder. Ihr gehörte jeder verheiratete Mann mit  tadellosem Ruf an.  Der älteste Schützenbrief –Trinitatis 1659 – wurde zur Regierungszeit des  Fürstbischofs von Paderborn, Theodor von der Recke (1650 – 1661) abgefasst.  Nach Ausstellung des ersten Briefes findet sich in den Schützenakten noch ein  zweiter Brief von dem Fürstbischof Wilhelm Anton von der Asseburg, datiert:  Neuhaus, 23. Juni 1769. Durch diesen Brief wurden der nunmehrigen  Schützengesellschaft manche Rechte genommen. Die darin enthaltene Satzung  hat noch heute Gültigkeit.   Der Schützenvorstand besteht aus den beiden Obristen, dem Kommandeur,  Adjutant, Offizieren,  Fähnrich, zwei Scheffern, die das Rechnung- und  Kassenwesen erledigen und gleichzeitig als Fahnenoffiziere fungieren. Die  Schützen sind in Rotten eingeteilt. Jedes Rott zählt ca. 12 Mann und wird von  einem Unteroffizier geleitet, der den Titel Rottmeister führt. Die Rottmeister  werden durch den gesamten Vorstand gewählt. Reißt der Tod eine Lücke oder  legt ein Vorstandsmitglied sein Amt nieder, so rücken die übrigen nach dem  Dienstalter auf. Jeder I. Oberst kann als solcher nur ein Schützenfest anführen.  Beim folgenden Fest muss er zurücktreten, es folgt ihm der Rangälteste.   Zur vollen Mitgliedschaft können nach der bestehenden Satzung nur die  verheirateten Bürger Nieheims zugelassen werden. Im Jahre 1883 wurde  beschlossen, auch ledige Bürger, die in den Familien an Stelle des verstorbenen  Vaters als Oberhaupt galten, an dem Fest und Festumzug teilnehmen zu lassen.  Im Jahr 1910 gründete sich die „Jung-Schützengilde“. Nach einer uns noch  bekannten schweren Zeit, rief am 14. Juli 1945 der frühere Oberst des  damaligen Heimatvereins (so mussten sich die Schützen vorübergehend  nennen), Ferdinand Parensen, die Mitglieder der Alten Schützengesellschaft  zum Handeln und Zusammenhalt auf.  Herzlich Willkommen auf den Seiten der “Alten Schützengesellschaft Nieheim”