© Alte Schützengesellschaft Nieheim Der älteste Schützenbrief – Trinitatis 1659 – wurde zur Regierungszeit des  Fürstbischofs von Paderborn, Theodor Anton von der Recke (1650 –1661),  abgefasst und genannter ‚Companie’ übergeben. Es handelt sich hierbei um  bindende, gesetzliche Bestimmungen, die auf dem Recht beruhten, welches den  städtischen Behörden seinerzeit zustand. Er enthält 26 Artikel in denen  festgelegt wird, wie sich die Schützen bei ihren Zusammenkünften und  Aufzügen zu verhalten haben, aber auch was der Gemeinderat den Schützen  jährlich zur ‚Bestärkung’ zu kommen lassen soll. Es ist davon auszugehen, dass  durch die Urkunde von 1659 die Schützengesellschaft nicht neu gegründet  wurde. Der Schützenbrief ist vielmehr eine Registrierung der Gewohnheiten  und Regeln, die sich nach und nach unter den Schützen herausgebildet hatten.  Nach Ausstellen dieses ersten Briefes befindet sich in den Schützenakten noch  ein zweiter Brief vom Fürstbischof Wilhelm von der Asseburg vom 23.6.1769.  Aus der Einleitung zu diesen neuen Statuten geht hervor, dass der Vorstand der  „Schützen-Compagnie“ beim Fürstbischof untertänigst darum gebeten hat,  einen richterlichen Schutz zur Aufrechterhaltung der bestehenden  Bestimmungen angedeihen zu lassen. Statt der einfachen Bewilligung dieses  Gesuchs ergreift der Fürstbischof die Gelegenheit, diese ‚Compagnie’ nunmehr  ihres althergebrachten Charakters einer städtischen Bürgerwehr total zu  beschneiden und stattdessen einfache, statuarische Bestimmungen zu erlassen.  Erstens wird die ‚Compagnie’ zukünftig „Gesellschaft“ genannt. Zweitens wird  den Schützen das Präsentationsrecht zur Aufnahme neuer Mitglieder  genommen, wie sie in Artikel 21 im alten Brief vorgesehen war – denn Artikel  1 des neuen Briefes gestattet einem ‚jeden Bürger’ sich in die  Schützengesellschaft aufnehmen zu lassen. Dass dabei nur an christliche  Bürger gedacht ist, geht aus Artikel 26 hervor. Drittens nahm man der  Schützen-Gesellschaft die ursprünglichen übrigen Rechte, behielt aber im  Notfall die Verpflichtungen bei. Die übrigen Artikel beziehen sich im  wesentlichen auf die Feier des Schützenfestes und finden in abgewandelter  Form noch heute Anwendung. Sie werden in Auszügen vom Adjutanten am  Schützenfest-Sonntag den angetretenen Schützen verlesen.  Herzlich Willkommen auf den Seiten der “Alten Schützengesellschaft Nieheim”